Es mag seltsam klingen, aber für Fahrzeuge, die mit einer LPG-Installation ausgestattet sind, wird zuerst ein Rabatt gewährt, und dann wird eine zusätzliche Last hinzugefügt.
Rabatt auf die BIV (Steuer auf Staus)
Wenn Ihr Auto ganz oder teilweise mit Flüssiggas fährt, erhalten Sie eine deutliche Ermäßigung auf den BIV (in einigen Fällen mehr als 50 Prozent Rabatt). Sie können die BIV unter folgendem Link berechnen: https://belastingen.fenb.be/ui/public/vkb/simulatie
In der Simulation fällt nicht sofort auf, dass Sie einen Rabatt von LPG erhalten, da nur die Nettosteuer erwähnt wird (mit dem Rabatt abgezogen). Um den richtigen Rabatt zu kennen, ist es am besten, das gleiche Fahrzeug mit dem Kraftstoff „Benzin“ zu betreten. So sehen Sie den Unterschied.
Der Rabatt ist nicht in der Höhe begrenzt, was den Vorteil auf mehr als 5000 Euro erhöhen kann. Es lohnt sich also auf jeden Fall zu berechnen.
Senkung der Verkehrssteuer
Für jeden Pkw mit Flüssiggas wird die Verkehrssteuer um 107,88 Euro gesenkt (ab 01.01.2019).
Zusätzliche Verkehrssteuer
Für Personenkraftwagen ist eine zusätzliche Verkehrssteuer zu entrichten. Der Betrag wird basierend auf der Leistung des Motors Ihres Fahrzeugs berechnet.
Belastbaar fiscaal vermogen | Bedrag van de belasting |
---|---|
Bis zu 7 PS | 89,16 Euro |
Von 8 bis 13 PS | 148,68 Euro |
Mehr als 13 PS | 208,20 Euro |
Für einen kleinen Motor bis 7 Steuer-HP haben Sie somit einen Nettorabatt auf die Verkehrssteuer (107,88-89,16 Euro). Bei 7 PS erhalten Sie also einen Nettorabatt von 18,72 Euro. Für ein Auto von 8 bis 13 PS zahlen Sie zusätzlich 40,80 Euro und für ein Auto mit mehr als 13 PS netto 100,32 Euro extra.
Für leichte Fracht sollte keine zusätzliche LPG-Steuer gezahlt werden, und es gibt keine Ermäßigung.